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   BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97   

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https://dejure.org/1998,10048
BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1998,10048)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1998 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1998,10048)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 7 B 230.97 (https://dejure.org/1998,10048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beiladung zu dem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde - Eigentum an einem Landhausgrundstück in Nachbarschaft eines Truppenübungsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2 § 121 Nr. 1 § 142 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Notwendige Beiladung des neuen Grundstückseigentümers bei Nachbarstreit, Keine Beiladung nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß, Fehlen der Beiladungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97
    An dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten war der Antragsteller nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO); denn die Entscheidung wirkte in materiellrechtlicher Hinsicht auf seine Rechte als Erwerber oder auf seine rechtlichen Beziehungen zu den Beteiligten nicht unmittelbar ein (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2; Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79 f.).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 230.97
    An dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten war der Antragsteller nicht derart beteiligt, daß die Entscheidung über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (§ 65 Abs. 2 VwGO); denn die Entscheidung wirkte in materiellrechtlicher Hinsicht auf seine Rechte als Erwerber oder auf seine rechtlichen Beziehungen zu den Beteiligten nicht unmittelbar ein (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2; Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Zum anderen hatte gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO die der Klageerhebung nachfolgende Veräußerung der Betriebsgrundstücke an den Sohn und Nachfolger des Klägers auf den Prozess keinen Einfluss (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 6.5.1998 - BVerwG 7 B 230.97 -, juris, Rn. 2).
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